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   OLG Hamm, 07.04.2006 - 19 U 87/05   

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https://dejure.org/2006,17521
OLG Hamm, 07.04.2006 - 19 U 87/05 (https://dejure.org/2006,17521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2006 - 19 U 87/05 (https://dejure.org/2006,17521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2006 - 19 U 87/05 (https://dejure.org/2006,17521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus abgetretenem Recht auf Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages und Ersatz der notwendigen Verwendungen mangels so genannter Rittigkeit der Kaufsache; Vorliegen eines Mangels wegen Veränderungen am Wirbelbogengelenk der Halswirbelsäule des Tieres; ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 134; ; BGB § 138; ; BGB § 181; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 323; ; BGB § 348; ; BGB § 347; ; BGB § 347 Abs. 2; ; BGB § 434; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Mängeln eines Reitpferdes aus abgetretenem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 19 U 79/13

    Rückabwicklung des Kaufs eines Reitpferdes

    Entgegen der Behauptung des Klägers lässt sich weder dem Urteil des Senats vom 07.04.2006 (Az. 19 U 87/05) noch dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 30.04.2009 (Az. 4 U 103/08) eine gegenteilige Einschätzung bezüglich des Mangels der Unrittigkeit entnehmen.
  • LG Frankenthal, 05.12.2017 - 7 O 385/15

    Rückabwicklung des Pferdekaufvertrage wegen Mangelhaftigkeit, Anspruch auf Ersatz

    Insofern liegt im vorliegenden Fall ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB vor (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.04.2006 - 19 U 87/05), der aus den obigen Gründen auch schon bei Übergabe des Pferdes an den Kläger bestand.
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